Länderinformationen Frankreich

Klimatabellen

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Paris67111417222524221474
Wien2371318222325201453

Lage:

Das flächenmäßig größte Land Europas befindet sich im Westen Europas. Frankreich ist landschaftlich sehr vielseitig, es reicht von Bergmassiven der Alpen und Pyrenäen, den Flusstälern der Loire, Rhône und Dordogne bis zur Côte d’Azur und den Regionen der Normandie und Atlantikküste.

Staatsform:

parlamentarische Demokratie mit Zweikammersystem; Staatspräsident Emmanuel Macron (seit März 2017)

Hauptstadt:

Paris (ca. 2,2 Mio. Einwohner)

Religion:

überwiegend römisch-katholisch

Sprache:

französisch

Klima:

Vier Hauptzonen: atlantische Zone – gemäßigtes Meeresklima; kontinentale Zone – ausgeprägte Temperaturunterschiede (insbesondere im Osten); mediterrane Zone – gemäßigt, warmes Meeresklima; alpine Zone – raues Bergklima.

Ortszeit:

Mitteleuropäische Zeitzone mit Anwendung der Sommerzeit, daher kein Zeitunterschied zu Österreich

Telefonieren:

Bei Anrufen aus Österreich nach Frankreich wählen Sie bitte die 0033 (+33) vorweg. Für Telefonate nach Österreich muss die Länderkennzahl 0043 (+43) vorgewählt werden.

Währung/Banken/Kreditkarten:

Frankreich ist Mitglied der EU und der Europäischen Währungsunion. Das heißt der Euro ist das offizielle Zahlungsmittel. Einkäufe können sowohl in bar als auch mit den gebräuchlichsten Kreditkarten und teilweise auch mit EC-Karte bezahlt werden. Bargeldabhebung ist sowohl mit Kreditkarte als auch mit EC-Karte möglich. Es können unter Umständen durch die jeweilige Bank Gebühren erhoben werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:

Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

ReisedokumenteEinreise möglich
ReisepassJa, muss gültig sein
PersonalausweisJa, muss gültig sein
Cremefarbiger NotpassWird akzeptiert, muss gültig sein

Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR).
Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. Academia Reisen übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Mitgeführte Zahlungsmittel ab 10.000,– € (oder entsprechender Gegenwert in anderer Währung) müssen mindestens fünf Tage vor Reisebeginn beim französischen Zoll angemeldet werden. Die Zollbestimmungen für Österreich können Sie auf der Website des österreichischen Zolls http://www.bmf.gv.at/zoll noch einmal separat einsehen oder telefonisch erfragen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) zu deponieren und nur das für den Tag benötigte Bargeld (und die EC- oder Kreditkarte) mitzuführen. Reisende sollten bei Menschenansammlungen und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf ihre Wertsachen achten.
Am 1. November 2017 ist in Frankreich ein neues Anti-Terror-Gesetz in Kraft getreten, das den französischen Sicherheitsbehörden unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung ermöglicht. In diesem Zusammenhang kann es in bestimmten Gebieten, z.B. an U-Bahnstationen und Bahnhöfen sowie in Grenznähe zu verstärkten Personen- und Gepäckkontrollen kommen. Auch an Eingängen (z.B. Museen) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen.

Medizinische Hinweise:

Impfschutz: Es sind keine speziellen Impfungen vorgeschrieben. Es werden die Standardimpfungen gemäß des aktuellen Impfkalenders empfohlen. Informationen erhalten Sie bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit: www.gesundheit.gv.at.
Medizinische Versorgung: Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Österreich im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: März 2018


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