Länderinformationen Israel

Länderinformationen Israel

Höchsttemperaturen im Vergleich

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Jerusalem131416212528302929262015
Wien2371318222325201453

Staats-/Regierungsform:

Seit dem 14. Mai 1948 ist Israel unabhängig. Parlamentarische Demokratie; keine schriftliche Verfassung, aber einzelne Grundgesetze. Parlament: Knesset, Einkammer-Parlament mit 120 Sitzen. Parlamentswahlen nach Verhältniswahlrecht alle vier Jahre Präsident des Staates Israel: Reuven Rivlin Amtsantritt 24.07.2014. Wahl des Staatspräsidenten alle sieben Jahre durch das Parlament.

Hauptstadt:

Jerusalem

Religion:

74,9% Juden, 17,52% Muslime, 1,9% Christen, 1,63% Drusen, 3,98% andere

Sprache:

Hebräisch, Arabisch. Handelssprache: Englisch

Klima:

Drei Klimazonen: Küstenebene – feuchtheiße Sommer, milde und regenreiche Winter (z.B. Tel Aviv); Bergland – warme und trockene Sommer, kalte Winter (z.B. Jerusalem); Wüste – heiße und trockene Sommer, milde Winter (z.B. Negev)

Ortszeit:

In Israel gibt es eine Sommer-/Winterzeitumstellung. Somit beträgt der Zeitunterschied zu Österreich das ganze Jahr +1 Stunde.

Elektrizität:

230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird benötigt.

Währung:

Die Währungseinheit ist der Israelische Neue Schekel (ILS). 1 Schekel = 100 Agorot. Kurs (08.05.2018): 1 EUR = 4,31 ILS; 1 ILS = 0,23 EUR.

Banken/Kreditkarten:

Es wird empfohlen Geld erst vor Ort umzutauschen. Dies geht in Hotels, Postämtern, Wechselstuben und Banken. Öffnungszeiten der Banken sind in der Regel: So – Fr 08:30 – 12:00 Uhr sowie So, Di und Do zusätzlich 16:00 – 18:00 Uhr. An den meisten Geldautomaten kann mit Kredit- oder EC-Karte abgehoben werden. Letzteres ist nur möglich, wenn der Automat ein Maestro- oder Cirrus-Logo aufweist. Gegebenenfalls fallen Gebühren an. Die meisten größeren Geschäfte, Hotels und Restaurants akzeptieren Kreditkarten als Zahlungsmittel. Auch hier können gegebenenfalls Gebühren anfallen. EC-Karte wird selten als Zahlungsmittel akzeptiert.

Telefonieren:

Die Vorwahl für Ferngespräche von Österreich nach Israel lautet 00972. Von Israel nach Österreich wählt man die 0043, die 0 der Ortsvorwahl entfällt jeweils.

Land und Leute:

In Israel ist es üblich, Trinkgeld zu geben. Ähnlich wie in Amerika ist es bei Dienstleistungsberufen ein Teil des Einkommens. Zudem symbolisiert es auch eine Anerkennung für die gebrachte Leistung. Bei Gruppenreisen empfehlen sich für den Reiseleiter ca. 2-3,-EUR pro Tag und Person sowie für den Busfahrer ca. 1,50 EUR pro Tag und Person. Selbstverständlich bleibt es aber jedem selbst überlassen, ob und in welcher Höhe man Trinkgeld geben möchte.  In Tel Aviv und Umgebung wird vor teilweise sehr starken Strömungen gewarnt. Reisende sollten sich immer in Strandnähe aufhalten und nicht zu weit hinaus schwimmen. Es wird empfohlen, nur an bewachten Küstenabschnitten zu baden, die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Bademeister unbedingt zu beachten und diesen Folge zu leisten.

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:

Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokumente
Erwachsene
Einreise möglich /
Bedingungen
ReisepassJa
Cremefarbiger NotpassJa
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein

Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Bei Einreise über den internationalen Flughafen Ben Gurion/Tel Aviv erhält jeder Reisende eine Einreisekarte („Border Control Clearance“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden. Ein Visum ist für österreichische Staatsbürger für einen touristischen Aufenthalt nicht nötig. Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar. Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder vom Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls für österreichische Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung. Auch bei Stempeln / Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan muss mit einer Sicherheitsbefragung gerechnet werden. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Wien. Österreichische Staatsbürger, die eine palästinensische Identitätskarte besitzen oder besaßen, wird die Einreise nach Israel in den allermeisten Fällen verweigert.

Einreise in die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) aus Israel:

Grundsätzlich können österreichische Staatsangehörige unter Beachtung der Öffnungszeiten der Übergänge problemlos von Israel in das Westjordanland reisen. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland sowie zwischen Jordanien und dem Westjordanland werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. Academia übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 100.000 ILS muss angemeldet werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören für Personen ab 17 Jahren auch alkoholische Getränke (2 Liter Wein und 1 Liter Alkohol) sowie Tabak (nicht mehr als 250 Gramm). Wertvolle Gegenstände müssen bei der Einreise deklariert werden, der Zoll kann eine Zollhinterlegung fordern (insbesondere für Videokameras oder PCs). Geschenke dürfen bis zu einem Wert von 200 USD eingeführt werden. Die Einfuhr von frischen Früchten, Fleisch, Pflanzen und Medikamenten (außer mit zugelassenem Rezept) sowie Waffen ist verboten. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Informationen unter: www.bmeia.gv.at. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen. Informationen über die Zollbestimmungen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/zoll.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass ausländische Besucher Ziel von Gewalt sind. Dennoch wird vor allem in Jerusalem und dem Westjordanland dringend zu erhöhter Vorsicht geraten. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden und sich als Besucher der Altstadt Jerusalem oder anderer exponierter Orte einer ortskundigen Begleitung versichern. Von Besuchen der Altstadt Jerusalem bei Dunkelheit wird abgeraten. Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Für das Westjordanland gilt, dass Übergänge nach Israel auch ohne Vorankündigung geschlossen werden können. Trotz Intervention der Botschaft Tel Aviv oder des Vertretungsbüros Ramallah ist das Passieren der Übergänge in Richtung Israel dann unmöglich. Insbesondere an Checkpoints, aber auch in größeren Städten des Westjordanlands, kann es spontan immer wieder zu Protestkundgebungen kommen. In diesem Fall wird zu besonderer Vorsicht geraten. Für Urlaubsreisende und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird die Reiseregistrierung des Außenministeriums ausdrücklich empfohlen (www.reiseregistrierung.at). Für Aufenthalte in Israel ist die zuständige Auslandsvertretung die Botschaft Tel Aviv, für Aufenthalte in den Palästinensischen Gebieten ist die zuständige Auslandsvertretung das Vertretungsbüro Ramallah. Als zuständige Vertretung ist die einzutragen, in deren Amtsbezirk man sich meistens aufhält. Die Sicherheitslage kann sich rasch verändern. Vor und während der Reise nach Israel wird geraten, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.

Medizinische Hinweise:

Impfungen: Ein Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) wird dringend empfohlen. Es gibt jedoch keine Impfvorschriften für Personen, die nach Israel einreisen. Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit: www.gesundheit.gv.at
Durchfallerkrankungen: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen, wo möglich, Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Infektionserkrankungen: Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Medizinische Versorgung:

Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, die Notfallversorgung erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert. Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/ Reisemediziner beraten lassen.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Mai 2018


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