Länderinformationen Mittelmeer

Klimatabellen

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Barcelona161718202428292724221715
Wien2361217222322181463

Staats-/Regierungsform:

Spanien: parlamentarische Monarchie l Italien: Republik, parlamentarische Demokratie mit Zweikammersystem l
Frankreich: Republik

Hauptstadt:

Spanien: Madrid l Italien: Rom l Frankreich: Paris

Landessprache:

Spanien: spanisch l Italien: italienisch l Frankreich: französisch

An Bord: Offizielle Bordsprache ist Englisch und Italienisch. Borddurchsagen, Bordzeitschrift und Speisekarten gibt es in Deutsch. Ein deutschsprachiger Ansprechpartner ist zu festen Zeiten für Sie da.

Religion:

Römisch-katholisch

Klima:

Mediterran

Ortszeit:

MEZ. Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter wie im Sommer jeweils 0 Std.

Elektrizität an Bord:

Die Steckdosen in den Kabinen verfügen über Wechselstrom. 220 – 115 Volt/60 Hz.

Telefonieren:

Spanien: 0034 l Italien: 0039 l Frankreich: 0033
Für Telefonate nach Österreich wählt man die 0043 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.

An Bord: Aufgrund von Vereinbarungen mit diversen Partnern sind alle Schiffe der Flotte durch eine Funkverbindung per Satellit abgedeckt, sodass die Kunden der großen Mobilfunkanbieter auch auf offener See Anrufe tätigen und empfangen, SMS verschicken und empfangen sowie mobile Internetservices nutzen können. Der Telefonanschluss muss für International Roaming befähigt sein. Die Tarife werden vom jeweiligen Telefonanbieter festgelegt. Wenn sich das Schiff in der Nähe der Küste befindet, kann es sein, dass das Handy eine Verbindung zu einem Mobilfunkanbieter an Land herstellt.

Währung:

Spanien l Italien l Frankreich: Euro

Banken/Kreditkarten:

Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
An Bord: Jeder Reisende erhält an Bord seine persönliche „Costa Bordkarte“. Mithilfe dieser Karte werden alle Ausgaben direkt auf das Konto der Kabine gebucht. Für jede Ausgabe wird eine Quittung ausgestellt, die vom Passagier zu unterzeichnen ist. Am Ende der Kreuzfahrt und vor der Ausschiffung erhalten Sie die Abschlussrechnung, auf der sämtliche Ausgaben an Bord einzeln aufgeführt sind. Die Costa Bordkarte ist bei der Übergabe an Sie bereits aktiviert und all Ihre Ausgaben werden automatisch auf Ihre Kabine gebucht. Innerhalb von 48 Std. nach der Einschiffung müssen Sie die Bordkarte decken, indem Sie Ihre Kreditkarte registrieren (Visa, MasterCard, American Express). Geldkarten und EC-Karten werden nicht akzeptiert. Alternativ dazu ist es auch möglich, 150 € pro Person bar als Kaution zu hinterlegen (sollten die Ausgaben die Kaution überschreiten, muss diese Summe entsprechend angepasst werden). In den ersten 48 Std. kann es vorkommen, dass Ihre Bordkarte zeitweilig gesperrt wird, wenn die Ausgaben 200 € überschreiten (dies geschieht nur, wenn Sie noch keine Kreditkarte registriert bzw. keine höhere Summe als Kaution hinterlegt haben).

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:

Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist in allen Ländern mit folgenden Dokumenten möglich:

ReisedokumenteEinreise möglich
ReisepassJa
PersonalausweisJa
Cremefarbiger NotpassWird akzeptiert, muss gültig sein

An Bord: Jeder Reisende benötigt einen nach Reiseende noch mind. 6 Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Aufgrund rechtlicher Hindernisse können Personen mit Pässen aus dem Iran, Sudan, Syrien, Kuba, der Krim-Region und Nordkorea leider nicht an der Kreuzfahrt teilnehmen.

Besondere Zollvorschriften:

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Österreich erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/zoll.
Italien/Frankreich: Außerdem bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien und Frankreich, muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 € übersteigt, deklariert werden. In Frankreich muss der Betrag mind. 5 Tage vor Reisebeginn beim französischen Zoll angemeldet werden. Werden Verstöße gegen die Anmeldepflicht durch Nicht- oder Falschanmeldung festgestellt, drohen Geldbußen bis zu 1 Million €. Nähere Informationen zu den Regelungen in Frankreich unter http://www.douane.gouv.fr (nur in Französisch).

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Vor allem in den Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl, Trickbetrügern und Kleinkriminalität angebracht. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher im Safe zu deponieren, bargeldlose Zahlungen zu bevorzugen und nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mitzuführen. Nehmen Sie Fotokopien wichtiger Dokumente mit auf die Reise. Italien: Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben kommt.
Frankreich: Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge geworden. Reisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. Weiterhin wird empfohlen, sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen informiert zu halten. Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate“, der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Aktuell gilt landesweit ein erhöhtes Schutzniveau.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Italien: Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Die Regionalregierung Sardiniens hat mit dem Gesetz vom 26. Juli 2017 jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 bis 3.000 € verhängt. Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist unabhängig des Beschlusses auf Sardinien in Italien seit Langem untersagt.

Medizinische Hinweise:

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Italien: West-Nil-Fieber: 2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen. Es handelt sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Expositionsprophylaxe ist die einzige Schutzmöglichkeit.
Chikungunya-Fieber: Die Krankheit wird durch von infizierten, tagaktiven Stechmücken (Aedes albopictus, sog. Tigermücken) vor Ort übertragen. Fieber und anhaltende Gelenkschmerzen stehen als Symptome im Vordergrund (siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu). Mückenbekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen. Gefährdet sind u.a. ältere Menschen mit schweren Vorerkrankungen und Menschen mit Arthritis. Einzige persönliche Schutzmaßnahme ist der Schutz vor Mückenstichen. Mit Beginn der kälteren Jahreszeit ist mit einem Rückgang der Gefährdung zu rechnen.

Medizinische Versorgung:

Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern reicht nicht immer an das österreichische Niveau heran, die Versorgung in Privatkliniken ist tendenziell besser. Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
An Bord: Die Schiffe der Costa Flotte verfügen über eine moderne Krankenstation, auf der Sie die wichtigsten Medikamente erhalten. Die medizinische Betreuung durch die Bordärzte und das Personal der Krankenstation ist kostenpflichtig. Tabletten gegen Seekrankheit erhalten Sie kostenlos an der Rezeption. Auf spezielle medizinische Bedürfnisse muss bei der Buchung hingewiesen werden.

Online Check-in Costa Kreuzfahrt:

Ein Online Check-in ist vor Reiseantritt direkt bei Costa erforderlich. Mit dem Online Check-in können Sie das Einschiffungsformular herunterladen, das für die Einschiffung erforderlich ist und dass Sie bei der Einschiffung zusammen mit dem Kreuzfahrtticket vorlegen müssen. Außerdem haben Sie die Gewissheit, dass Sie Ihre Daten korrekt eingeben und die Einschiffung ohne Probleme erfolgen kann. Zum Ausfüllen der entsprechenden Daten benötigen Sie die Costa-Buchungsnummer, Ihre persönlichen Daten und die Dokumente aller Gäste, die mit Ihnen gemeinsam reisen. Es ist obligatorisch und sehr wichtig, dass Sie den Vor- und Nachnamen sowie die Telefonnummer eines Familienmitglieds oder Freundes angeben, der nicht mit Ihnen reist und auch Ihre Mobilfunknummer, die bei Bedarf kontaktiert werden kann. Um den Online Check-in
auszuführen und das Einschiffungsformular zu erhalten, brauchen Sie nur alle Pflichtfelder auszufüllen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des E-Mail-Feldes, dass die E-Mail-Adresse eindeutig sein muss. Hier genügt eine pro Buchung, aber wenn Sie für jeden Passagier eine E-Mail-Adresse angeben möchten, muss jeder seine eigene haben. Bitte geben Sie im Feld Telefonnummer sowohl für die Festnetz- als auch für die Handynummer die internationale Vorwahl an. Füllen Sie bitte das Formular online unter https://www.mycosta.com/de bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt aus.

Rauchen an Bord:

Das Rauchen von Zigaretten, Zigarren und Pfeife ist in allen öffentlichen Innenbereichen der Schiffe verboten, mit Ausnahme der speziell als „Cigar Lounges“ ausgewiesenen Bereiche. E-Zigaretten dürfen ausschließlich in den Kabinen und in den als „Cigar Lounge“ gekennzeichneten Bereichen verwendet werden. In den öffentlichen Außenbereichen ist das Rauchen nur in den entsprechend gekennzeichneten und mit Aschenbechern versehenen Bereichen gestattet. Rauchen in den Kabinen ist nicht erlaubt, nur auf den privaten Balkonen darf geraucht werden.

Gepäck Costa Kreuzfahrt:

Einschiffung: Pro Gast dürfen neben dem Handgepäck nur 1 zusätzliches Gepäckstück mit an Bord genommen werden.
Das max. erlaubte Gewicht/Gepäckstück beträgt 20 kg. Alle Gepäckstücke müssen vor der Einschiffung durch die Röntgengeräte der Sicherheitskontrolle. Beachten Sie bitte, dass das Mitführen von Waffen, Munition, Sprengstoff, Feuerwerkskörpern und Gas sowie von infektiösen und toxischen Substanzen nicht gestattet ist. Medikamente, Computer, Kameras, Wertgegenstände oder empfindliche Dinge müssen im Handgepäck an Bord gebracht werden. Gemäß den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften von Costa ist es verboten Flüssigkeiten und Lebensmittel in jeglicher Form mit an Bord zu bringen. Typisch regionale Produkte, die eventuell während der Landgänge gekauft wurden, werden an Bord für Sie verwahrt und Ihnen am Ende der Kreuzfahrt ausgehändigt.
Befestigen Sie bitte den Gepäckanhänger, den Sie mit Ihren Reiseunterlagen erhalten und auf dem Ihr Vor- und Nachname sowie die Nummer Ihrer Kabine vermerkt sind, gleich zu Beginn der Reise an Ihrem Gepäckstück. Das ist zur Zuordnung erforderlich, denn Sie geben Ihr Gepäck bei Ihrer Ankunft im Hafen an der Gepäckabgabe ab und bekommen es dann in Ihre Kabine gebracht.
Ausschiffung: I.d.R. können Sie Ihr Gepäck am Vorabend vor der Ausschiffung vor Ihre Kabinentüre stellen. Sie finden es nach der Ausschiffung in der Terminalhalle am Hafen vor. Bitte vergessen Sie nicht, dieses von hier weg selbst mitzunehmen und, falls vorhanden, durch den Zoll zu bringen. Es wird nicht automatisch zum Bus/zu Ihrem Transfer gebracht.

Was Sie für Ihre Costa Kreuzfahrt einpacken sollten:
Für das Leben an Bord wird leichte sportliche Kleidung und bequeme Schuhe empfohlen. Auch Pullover und Jacke sind empfehlenswert, um Temperaturunterschiede zwischen den klimatisierten Innenräumen und den Außenbereichen auszugleichen. Bitte achten Sie beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung. Aus Hygienegründen darf das Fitnesscenter ausschließlich mit zu diesem Zweck genutzten Sportschuhen und mit entsprechender Kleidung betreten werden. In Ihrer Kabine finden Sie Strandbadetücher zur kostenlosen Nutzung auf den Sonnendecks und am Pool.
Außerdem können sie auch auf Strand-Landausflüge mitgenommen werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Januar 2019


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