Länderinformationen Indien

Klimatabellen

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Wien2371318222325201453

Staats-/Regierungsform:

Parlamentarische Demokratie: Bundesstaat (29 Staaten, 6 Unions-Territorien, National Capital Territory Delhi) Das Staatsoberhaupt ist Pranab Mukherjee.

Hauptstadt:

Neu-Delhi (ca. 16,3 Millionen Einwohner)

Religion:

Hinduismus (circa 80,5%), Islam (circa 13,4%), Christentum (circa 2,3%), Sikhismus (circa 1,9%) sowie Buddhismus, Jainismus, Parsen und andere

Sprache:

Hindi und Englisch als Landessprachen, 21 weitere anerkannte Sprachen.

Klima:

Monsunabhängig (Juli-September), heiße Trockenzeit (April bis Juni), in Nordindien stärkerer jahreszeitlicher Wechsel.

Ortszeit:

Der Zeitunterschied zu Österreich beträgt im Sommer +3,5 Stunden, im Winter +4,5 Stunden.

Elektrizität:

230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird benötigt.

Währung:

Währungseinheit ist die Indische Rupie (INR). 1 INR = 100 Paise. Kurs (06.03.2018): 1 EUR = 80,14 INR; 1 INR = 0,012 EUR

Banken/Kreditkarten:

Viele Geldautomaten in Indien erlauben das Abheben mithilfe einer Bankomat- oder einer Kreditkarte, die dem Maestrosystem angehört. Die meisten Banken in Indien verlangen jedoch Gebühren für diesen Vorgang. Diese schwanken zwischen 1,50€ bis 10€. Zusätzlich können Gebühren der Hausbank anfallen. Bei Kreditkarten wird zusätzlich noch eine Transaktionsgebühr berechnet. Einige Automaten haben ein Limit von 20.000 Rupien, andere höher. In den Zentren von Städten und größeren Ortschaften gibt es meistens genügend Automaten, welche meist 24 Stunden verfügbar sind. Besucher sollten sich dennoch unmittelbar nach der Ankunft mit ausreichend Bargeld an Automaten eindecken, um Engpässe zu vermeiden. Geldumtausch ist grundsätzlich an den internationalen Flughäfen und den großen Banken möglich. Die Banken haben meist Montag bis Freitag von 10 – 14 Uhr geöffnet. Die Quittung sollte auf jeden Fall aufgehoben werden.

Telefonieren:

Die Vorwahl für Ferngespräche von Österreich nach Indien lautet 0091. Von Indien nach Österreich wählt man die 0043, die 0 der Ortsvorwahl entfällt.

Land und Leute:

Indien ist mit ungefähr 1,25 Milliarden Menschen das Land mit der zweitgrößten Bevölkerung weltweit. Durch das starke Bevölkerungswachstum macht sich die Bundesrepublik auf, China als bevölkerungsstärksten Staat abzulösen. In Indien ist es unüblich einer Frau zur Begrüßung die Hand zu reichen. In der Regel wird mit „Namaste“ gegrüßt, wobei die Hände eine gebetartige Haltung einnehmen. Außerdem ist eine öffentliche Zuneigung zwischen Mann und Frau unüblich. In Indien ist es üblich, Trinkgeld zu geben. Ähnlich wie in Amerika ist es bei Dienstleistungsberufen ein Teil des Einkommens. Zudem symbolisiert es auch eine Anerkennung für die gebrachte Leistung. Für das Zimmermädchen kann man ca. 10 – 20 INR pro Nacht zurücklassen. Im Restaurant oder Taxi sind ca. 10% des Rechnungsbetrages üblich. In Geschäften gibt man kein Trinkgeld. Bei Gruppenreisen empfehlen sich für den Reiseleiter sowie Busfahrer ca. 20 INR pro Tag und Person. Selbstverständlich bleibt es aber jedem selbst überlassen, ob und in welcher Höhe man Trinkgeld geben möchte.

Essen und Trinken:

Die Hauptprodukte sind Reis, verschiedene Formen von Fladenbroten (Chapati, Roti, Naan) und Linsen. Die Spezialitäten variieren stark zwischen den Regionen und werden durch regionale Gewürze bestimmt. In Indien isst man traditionell ohne Besteck. Zum Essen wird die rechte Hand benutzt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Gabel oder Löffel etwas völlig Fremdes sind. Reisende müssen hierauf also nicht verzichten.

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für österreichische Staatsangehörige möglich:

ReisedokumenteErwachsene: Einreise möglich/Bedingungen
ReisepassJa
Cremefarbiger NotpassJa
PersonalausweisNein

Visum: Österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien grundsätzlich ein Visum. Für touristische oder geschäftliche Kurzaufenhalte können Reisende die von den indischen Behörden eingeführte Möglichkeit des elektronischen Visums nützen. Auf der Homepage www.indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html sind die Voraussetzungen für ein elektronisches Touristenvisum aufgeführt. Dort kann das e-TV auch beantragt werden. Es kann frühestens 120 Tage und muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden und berechtigt zur zweimaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Zur Beantragung wird ein Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit zum Zeitpunkt der Einreise und 2 leeren Seiten benötigt. Die Kosten für das Visum betragen 50 US Dollar zzgl. eventuell anfallender Bankgebühren von 2,5% (Stand: April 2017). Das e-TV wurde zusätzlich zu allen bereits bestehenden Visumskategorien eingeführt. Alle anderen Visa sind wie bisher bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen. Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich. Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie Ihren Reisepass sicher! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen. Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und/
oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Alle Angaben beziehen sich auf österreichische Staatsbürger. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der Botschaft des Ziellandes zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. Academia übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen.

Zollvorschriften:

Einfuhr: Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören auch im jeweils angeführten Rahmen: Reisesouvenirs und Geschenke (jeweils im Wert von bis zu 600 Rupien), Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak) und 2 Liter Alkohol (Wein oder andere alkoholische Getränke). Devisen bis 5000 USD sowie hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) sind bei der Einreise zu deklarieren. Die Einfuhr von Goldmünzen, -barren, Waffen und pornografischem Material ist verboten. Ebenso wie die Einfuhr der indischen Währung.
Ausfuhr: Das Reisegepäck muss vollständig wiederausgeführt werden. Die Ausfuhr von Elfenbein, Tier- und Schlangenhäuten sowie daraus gearbeiteten Produkten und antiken Kunstgegenständen mit einem Alter von über 100 Jahren ist verboten. Außerdem ist die Ausfuhr der indischen Währung verboten. Bei einem Verstoß gegen die Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Österreich können Sie auf der Website des österreichischen Zolls www.bmf.gv.at einsehen oder telefonisch erfragen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen und sich von Demonstrationen jeder Art fernhalten. In den Großstädten sollten außerdem nur wenig Bargeld sowie Fotokopien der Reisedokumente mitgeführt werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Hinweisen lokaler Behörden ist Folge zu leisten. Es wird darauf hingewiesen, dass Touristen – besonders in Rajasthan und Goa – wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger geworden sind, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte. Für Urlaubsreisende und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird die Reiseregistrierung des Außenministeriums www.reiseregistrierung.at ausdrücklich empfohlen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. In manchen Bundesstaaten ist Alkohol z.B. nur für medizinische Zwecke erlaubt. Die Strafen bei Verstoß können sehr streng sein. Reisenden wird empfohlen sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und -verzehr zu informieren. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind illegal. Auch wenn keine Fälle der Strafverfolgung unter diesem Tatbestand bekannt sind, sollten Reisende jederzeit die lokalen Gebräuche und Empfindsamkeiten respektieren und nicht durch provokantes Verhalten auffallen. Der Besitz von Drogen wird hart bestraft. Der Besitz sowie die Nutzung von Satellitentelefonen sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet.

Medizinische Hinweise:

Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen. Vorsicht bezüglich Speisen (Vermeidung von rohen Speisen; Eiswürfeln, Speiseeis), Trinkwasser (Leitungswasser nicht trinkbar) und erhöhte Hygiene (häufiges Händewaschen, Mitnahme eines tragbaren Handdesinfektionsmittels) wird empfohlen. Gastroenteritis, Amöben- und Bazillenruhr, Hepatitis, Typhus sowie weitere Infektionskrankheiten treten in Indien relativ häufig auf. Malaria tritt in urbanen Zentren nur gelegentlich auf. In Neu-Delhi kommt es insb. nach der Monsunperiode regelmäßig zu einer großen Zahl an Erkrankungen durch Denguefieber sowie Chikungunyafieber, es gibt keine Schutzimpfung. Auf wirksamen Insektenschutz sollte geachtet werden. Meldungen über Zika-Infektionen sind hingegen derzeit unbestätigt. Tollwutgefahr besteht durch streunende, kranke Tiere, insbesondere Affen und Straßenhunde.

Medizinische Versorgung:

Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. Bei Krankenhausaufenthalten ist unbedingt auf die Verwendung von sterilem Material zu achten – die Infektionsgefahr, etwa durch verunreinigte Spritzen, ist groß. Außerhalb der Städte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Indien mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indien bewusst sein. Der Abschluss einer in Indien gültigen Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend empfohlen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: März 2018


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