Länderinformationen Dubai

Länderinformationen Vereinigte Arabische Emirate

Höchsttemperaturen im Vergleich

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Zusammensetzung

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bestehen aus sieben Emiraten: Abu Dhabi, Dubai, Sharjah, Ajman, Um al-Qawain, Ras al-Khaimah, Fujairah.

Hauptstadt

Abu Dhabi (ca. 2,5 Mio Einwohner).

Staatsform

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind eine föderale konstitutionelle Monarchie und bestehen aus sieben autonomen Emiraten. Das höchste Bundesorgan ist der Oberste Rat, welcher aus den Herrschern der sieben Emirate besteht. Diese wählen untereinander das Staatsoberhaupt und dessen Vertreter, die jeweils für fünf Jahre im Amt bleiben.
Das Parlament besteht aus 40 Mitgliedern, je 20 indirekt gewählte bzw. von den Emiren ernannte Abgeordnete und hat ausschließlich eine beratende Funktion. Politische Parteien sind in VAE nicht erlaubt.

Religion

Der Islam ist Staatsreligion (80 Prozent Sunniten, 16 Prozent Schiiten). Ansässige Ausländer praktizieren ihre Religionen ungehindert (z.B. Christentum, nichteinheimische Richtungen des Islams, Hinduismus)

Sprache

Die Amtssprache ist Arabisch. Im Geschäftsverkehr und in den Hotels wird auch Englisch gesprochen und verstanden.

Klima

Subtropisches bis tropisches Wüstenklima mit sehr geringen Jahresniederschlägen (meist im Winter); extreme Hitze und Schwüle von Mai bis Oktober (Tageshöchsttemp. über 45° C); durchschn. Temp. im Januar 18° C, im August 34° C.

Elektrizität

220-250 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Für den Anschluss benötigt man normalerweise dreipolige Stecker. Adapter in jedem Elektrogeschäft und allen größeren Supermärkten erhältlich.

Ortszeit

Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +3 Stunden. Während der europäischen Sommerzeit beträgt der Zeitunterschied +2 Stunden.

Telefonieren

Die Vorwahl für Ferngespräche von Österreich in die Emirate ist 00971, aus den Emiraten nach Österreich wählt man 0043. Vor der Ortsvorwahl entfällt die Null.

Land und Leute

Aufgrund des Islams ist der Alkoholkonsum in den VAE eingeschränkt. Besonders im Emirat Sharjah gilt ein strenges, generelles Alkoholverbot. Hier wird in keinem Hotel Alkohol angeboten, wohingegen in den restlichen Emiraten Alkohol serviert wird.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime verboten. Während dieser Zeit sollten Frauen möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen und Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Währung:

Die Währung heißt Dirham (AED). 1 Dirham = 100 Fils. Kurs 06.11.2018: 1 EUR = 4,18 AED, 1 AED = 0,24 EUR.

Banken/Kreditkarten:

Internationale Kreditkarten werden von Hotels, Autovermietern und zahlreichen Geschäften akzeptiert. Barabhebung mit PIN-Code ist an Geldautomaten möglich. Reiseschecks werden fast überall akzeptiert. Geld kann bei Banken zu den Öffnungszeiten und im Hotel getauscht werden: Sa bis Mi 08.00-15.30 Uhr, Do 08.00-14.00 Uhr; einige Banken öffnen auch 16.30-18.30 Uhr, der Freitag und der Samstag bilden das Wochenende.

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:

Für die Einreise benötigen österreichische Staatsangehörige einen bei Ausreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Sie können sich für touristische Zwecke bis zu 0 Tage visafrei im Land aufhalten. Cremefarbiger Notpass wird nur bei Ausreise und Transit akzeptiert. Für die Ausreise
mit einem Reisedokument ohne Einreisevermerk der VAE wird eine Ausreisegenehmigung (Exit Permit) benötigt, diese wird durch die Migrationsbehörden nach Vorlage
einer polizeilichen Anzeigebestätigung (Diebstahl, Verlust des Reisepasses) innerhalb weniger Tage ausgestellt. Weitere Informationen unter: www.bmeia.gv.at. Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes
Reisedokument verfügen.
Hinweis: Bevor Sie in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen, prüfen Sie bitte die für Sie gültigen Visabestimmungen und stellen Sie, falls nötig, sicher, dass Sie ein gültiges Visum besitzen. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Wien. Sie sind selbst dafür verantwortlich, ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD Reise Service Deutschland übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise in die VAE von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Besondere Zollvorschriften

Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt. Die Einfuhr von alkoholischen Getränken ist in Dubai und Abu Dhabi im üblichen Ausmaß erlaubt, nicht jedoch in Sharjah. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft der VAE. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen. Informationen über die Zollbestimmungen in Österreich erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/zoll.

Sicherheitshinweise

Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten.
In den VAE herrschen strenge islamische Moralvorstellungen. Homosexualität und außereheliche Sexualbeziehungen sind verboten und ziehen eine Gefängnisstrafe nach sich sofern sie zur Anzeige gebracht werden. In Hotels entstehen für Touristen in dieser Hinsicht für gewöhnlich keine Schwierigkeiten bei einer gemeinsamen Zimmerbelegung. Ebenso können nach islamischen Recht Bezeugungen gegenseitiger Zuneigung (z.B. Küssen, Austausch von Zärtlichkeiten) in der Öffentlichkeit zu Geldbußen oder Gefängnisstrafe führen. Rücksichtnahme auf die Sitten und Gebräuche der VAE wird daher empfohlen. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten. Der Besitz und Konsum der kleinsten Mengen Drogen zieht ebenfalls Haftstrafen nach sich. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen kann durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft werden. Kriminalität: Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschließen. Strafbar macht man sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen. Bei Zuwiderhandlung wird zumindest die Kamera/der Film/der Chip konfisziert.

Medizinische Hinweise

Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Impfschutz: Das Zentrum für Reisemedizin Wien empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Medizinische Versorgung:

Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Bitte erkundigen Sie sich ggf. hier gesondert. Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand Februar 2019


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