Klimatabellen
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Colombo | 26 | 26 | 26 | 28 | 28 | 28 | 26 | 28 | 28 | 26 | 26 | 26 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 13 | 18 | 22 | 23 | 25 | 20 | 14 | 5 | 3 |
Lage:
Sri Lanka ist eine Insel im Indischen Ozean, südlich von Indien.
Staatsform:
Unitarische Präsidialrepublik mit parlamentarisch-demokratischer Ordnung. Staatsoberhaupt ist Maithripala Sirisena. Dieser wurde bei vorgezogenen Präsidentenwahlen am 08.01.2015 als exekutiver Präsident (gleichzeitig Staats- und Regierungschef) für 6 Jahre direkt gewählt. Seine Amtszeit begann am 09.01.2015. Ministerpräsident (auch Vertreter des Staatsoberhaupts) ist Ranil Wickremesinghe (UNP).
Hauptstadt:
offiziell: Sri Jayewardenepura – Kotte (am Rande Colombos, ca. 100.000 Einwohner)
de facto: Colombo (Einwohnerzahl 2001: Stadt 637.865, Distrikt 2,32 Mio.)
Religion:
70,2% Buddhisten (Theravada – Buddhismus), 12,6% Hindus, 9,7% Muslime, 7,4% Christen, 0,1% andere
Sprache:
Amtssprachen sind Singhalesisch und Tamilisch; Verkehrssprache ist Englisch
Klima:
tropisch feuchtheiß. In Höhenlagen und in Küstennähe milder.
Ortszeit:
Der Unterschied zur Mitteleuropäischen Zeitzone (MEZ) beträgt zur Normalzeit (Winterzeit) +4:30 Stunden. Da keine Umstellung auf Sommerzeit stattfindet, verringert sich der Zeitunterschied im Sommer auf +3:30 Stunden.
Elektrizität:
230 V, 50 Hz. Dreipolige Rundstecker. Es ist ein Adapter notwendig.
Telefonieren:
Für Telefonate nach Österreich muss die Länderkennzahl 0043 (+43) vorgewählt werden. Bei Anrufen aus Österreich nach Sri Lanka wählen Sie bitte die 0094 (+94) vorweg.
Währung/Banken/Kreditkarten:
Währung: Sri-lankische Rupie (LKR). 1 LKR = 100 Cents. Kurs (17.06.2019) 1 EUR = 196,98 LKR; 1 LKR = 0,0050 EUR.
Banken/Kreditkarten: Geldautomaten, die österreichische Kreditkarten mit PIN akzeptieren, sind weit verbreitet. Allerdings ist es unter Umständen ratsam, die Bank vorab über die geplante Reise zu informieren, um zu vermeiden, dass Transaktionen grundsätzlich wegen des Verdachts auf Kartenmissbrauch blockiert werden. Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. V-Pay-Karten können in Sri Lanka nicht benutzt werden. Beim Einlösen von American Express Traveller Cheques gibt es häufig Schwierigkeiten, da viele Banken die Annahme verweigern. In Sri Lanka treten häufig Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist daher ratsam, einen Großteil der
Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten.
Allgemeine Reiseinformationen:
Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen. Um die religiösen Gefühle der buddhistischen Bevölkerung nicht zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere wenn eine Ablichtung beabsichtigt wird. So ist beispielsweise Besuchern untersagt worden, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen oder auf eine Buddha-Statue zu klettern. Beim Betreten von buddhistischen Tempeln ist auf eine angemessene Kleidung zu achten (Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden). Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven sollten keinesfalls sichtbar gezeigt werden, da
sie als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können.
Beschwerden über Betrugsfälle bei Einkäufen, z.B. Schmuck, häufen sich. Zudem gibt es immer wieder Beschwerden von Touristen, denen in Gewürzgärten Kräuter, Gewürze und Kosmetikprodukte zu Wucherpreisen verkauft wurden. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.
Besondere strafrechtliche Vorschriften:
Das sri-lankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße werden hart geahndet. Die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, ist strafbar und wird rechtlich in Österreich verfolgt. Es ist untersagt, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen. Respektlose Fotos vor religiösen Motiven können zu empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis führen. Ebenfalls untersagt ist das Fotografieren von militärischen Einrichtungen. Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.
Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:
Reisedokumente: Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente | Erwachsene: Einreise möglich/Bedingungen |
Reisepass | Ja |
Cremefarbiger Notpass | Ja |
Personalausweis | Nein |
vorläufiger Personalausweis | Nein |
Visum:
Seit dem 01.01.2012 benötigen österreichische Staatsangehörige ein gebührenpflichtiges Visum. Dieses wird am besten vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt. Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung. Gegen Aufpreis kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Touristenvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die zweimalige Einreise beträgt 35,– US$. Wird das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt, erhöht sich die Gebühr auf 40,– US$. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Besuchsvisums bei der Einreise am Flughafen unter Umständen mit langen Wartezeiten verbunden ist. Bei Vorab-Beantragung im Online-Verfahren, achten Sie bitte unbedingt darauf,
• dass Sie die offizielle Webseite www.eta.gov.lk nutzen. Es kann bei der Nutzung anderer Webseiten zu abweichenden Gebühren kommen;
• dass alle Angaben korrekt sind. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben „O“ anstatt der Zahl „0“ in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen, für das dann erneut Gebühren verlangt werden.
Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einen Touristenvisum) riskieren eine Haftstrafe. Touristenvisa werden für eine Dauer von vier Wochen ausgestellt. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. Academia übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Zollvorschriften:
Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung. Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Informationen über die Zollbestimmungen in Österreich erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/zoll.
Medizinische Hinweise:
Impfung: Personen, die älter als ein Jahr sind, müssen eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen, sofern sie sich innerhalb von 9 Tagen vor ihrer Einreise in einem Land mit erhöhtem Gelbfieberrisiko aufgehalten haben (siehe www.who.int). Für Reisende, die sich vor ihrer Reise nach Sri Lanka nur in Österreich aufgehalten haben, bestehen keine Impfvorschriften. Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01 / 4000-87621, und auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit: www.gesundheit.gv.at. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben.
Malaria: Malaria ist in Sri Lanka stark rückläufig. Es werden nur noch Einzelfälle aus dem Norden und Osten des Landes gemeldet. Dabei handelt es sich überwiegend um die nur selten lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana. Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
• Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
• das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
• das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
• der Aufenthalt in vor Mücken geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)
vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen Stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht empfohlen (www.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie kann erwogen werden. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem
Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Sri Lanka ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
Durchfall- und Darmerkrankungen: Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte außerhalb der Hauptstadt nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte sollten ebenfalls nur gut durchgegart verzehrt werden. Ein Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen: Aufgrund der Äquatornähe muss auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Strömungen führen immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen: Auf entsprechende Warnungen ist an den Stränden zu achten, Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen vermieden werden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen.
Ayurveda: In der medizinischen Fachliteratur finden sich immer wieder Mitteilungen über Arsen und Schwermetallvergiftungen durch ayurvedische Medikamente. Die Medien berichten auch über einzelne Fälle aus Sri Lanka. Es wird dringend geraten, bei ayurvedischen Behandlungen keinesfalls unzertifizierte ayurvedische Medikamente einzunehmen und darauf zu achten, dass weder Arsen noch Schwermetalle als Wirkstoff enthalten sind.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung ist in den großen Städten und Tourismuszentren ausreichend bis gut, entspricht aber nicht überall europäischem Standard. Im Colombo ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen bis sehr hohen Niveau. Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend angeraten. Besonders chronisch kranken und behandlungsbedürftigen Menschen wird eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in genügendem Abstand vor der Ausreise empfohlen. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Sri Lanka mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die österreichische Botschaft in Colombo verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: September 2019